Damit Sie mit Ihrem Mietwagen im Urlaub auch entspannte Tage im fremden Land verbringen können, sollten Sie bei der Übernahme des Wagens genau hinsehen. Es gibt klare Vorschriften und Tipps, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie grobe Schäden bereits im Vorfeld feststellen.
Wichtig zu beachten ist, dass Sie im Falle von ersichtlichen Mängeln den Wagen gar nicht erst annehmen. Lassen Sie sich vor dem Verlassen in der Mietwagenstation ausreichend Zeit und kontrollieren Sie das Ihnen zugeteilte Fahrzeug ganz genau. Dazu fordern Sie am besten ein Protokoll für den Wagencheck von der Verleihfirma an. Erst wenn Sie hier alles schriftlich dokumentiert haben, können Sie mit dem Auto los starten. Zu empfehlen ist, dass Sie mit Ihrem Handy oder der Kamera, die Sie im Urlaub dabei haben, Fotos von der Karosserie und von etwaigen beschädigten Stellen am Auto machen.
Neben der optischen Überprüfung des Mietwagens sollten Sie natürlich auch die Fahrtauglichkeit und die Fahrsicherheit genau in Augenschein nehmen. Dazu gehört, dass Sie einen Blick auf die Reifen und Felgen werfen, wobei die Reifen ein Mindestprofil von 3 Millimeter aufweisen sollten. Risse und Brüche auf den Felgen können ein Indiz sein, dass Fahrwerksteile verzogen sind, was Auswirkungen auf die Stabilität beim Fahren hat. Ganz wichtig ist, dass Sie die Windschutzscheibe genau inspizieren, denn Steinschläge können besonders heimtückische Auswirkungen haben und sind von der Vollkaskoversicherung meist ausgeschlossen. Last but not least sollten Sie natürlich auch die Beleuchtung und die Blinker am Wagen überprüfen.
Weist das Fahrzeug insgesamt erhebliche Mängel auf, sollten Sie in jedem Fall ein Ersatzfahrzeug beantragen. Der Vermieter muss diesen Anspruch auch erfüllen, wobei bei Nichtvorhandensein eines Ersatzwagens aus der gleichen Kategorie ein Auto aus der nächsthöheren Kategorie angeboten werden sollte. Bietet Ihnen der Vermieter direkt an der Verleihstation diese Option nicht an, sollten Sie sich an den jeweiligen Vermittler direkt wenden. Dazu einfach eine Kulanzstornierung für das aktuelle Fahrzeug beantragen und den Mängelzustand mit einem Protokoll oder Fotos belegen.