Ein Unfall mit dem Mietwagen in fremder Umgebung kann schnell passieren. Und dann ist nicht nur der Erholungsgedanke im Urlaub rasch vergangen, es gilt auch bezüglich der Schadensregulierung umsichtig und sofort zu handeln. Grundsätzlich sollten Sie bei einem Unfall mit dem Mietwagen die gleichen Verhaltensregeln anwenden wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch. Doch einiges ist dann doch anders und besonders zu berücksichtigen.
Wenn im Ausland ein Unfall passiert, sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt und keine Verletzten zu beklagen sind. Mit der Exekutive sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, besonders wenn die im Mietvertrag für das Auto sogar explizit gefordert wird. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie alle aus der Kollision resultierenden Kosten selbst tragen müssen. Der Polizei obliegt es, den Unfallhergang zu rekonstruieren und einen Unfallbericht zu verfassen. Sollten diesbezüglich Sprachbarrieren für Sie bestehen, dürfen Sie keinesfalls unterschreiben. Klar ist, dass Sie nur das unterfertigen, was Sie auch wortwörtlich verstehen. Am besten fertigen Sie zusätzlich Fotos vom Unfallort und von den Beschädigungen an den teilhabenden Autos auf.
Lassen Sie sich Namen, Adresse und Telefonnummer von allen am Unfall Beteiligten geben. Informieren Sie umgehend die Mietwagengesellschaft. Wenn Sie hier zwischen Unfallgeschehen und Information zu viel Zeit verstreichen lassen, kann es passieren, dass Sie für den kompletten Schaden aufkommen müssen. Klar ist nämlich, dass nur die im Mietvertrag angegebenen Fahrer versichert sind. Sollte also zum Zeitpunkt des Unfalls jemand anderer hinter dem Steuer gesessen sein, erlischt der Versicherungsschutz.
Wenn Sie das Mietauto beschädigt an die Verleihfirma zurück geben, sollten Sie sich unbedingt den Schadensbericht ausstellen lassen und diesen auch unterschreiben. So vermeiden Sie, dass Sie für eventuell später entstandene Schäden auch noch haften müssen. Sollten Sie mit dem Mietauto selbst in die Werkstatt fahren oder das Auto abgeschleppt werden, dürfen Sie keine Reparaturen, auch wenn diese noch so geringfügig sind, ohne Rücksprache mit der Verleihfirma beauftragen.
Auch wenn Sie im Zuge des Mietvertrages für das Auto eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen Sie für Abschleppkosten und Hotelübernachtungen selbst aufkommen. Hier kann eventuell die Mitgliedschaft in einem Automobilclub helfen.