Im Urlaub entspannt mit dem Mietwagen fremde Länder erkunden, gehört für viele dazu. Damit dies auch tatsächlich sorgenfrei und problemlos funktioniert, sollten Sie über die Haftpflichtversicherung nachdenken. Diese kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern auf.
Die Haftpflichtversicherung für Mietwagen deckt allerdings keine Schäden ab, die an Beifahrern oder mitfahrenden Personen bzw. dort gelagerten Gegenständen entstehen. Auch wenn Sie grob fahrlässig – etwa durch Telefonieren am Steuer – einen Schaden verursachen, übernimmt diese Police keine Haftung. Die meisten Anbieter haben automatisch eine Haftpflichtversicherung in den Mietverträgen inkludiert, doch heißt es hier genau hinzusehen. Denn entscheidend ist die Deckungssumme, die von Land zu Land, ja sogar von Anbieter zu Anbieter verschieden hoch ausfallen kann. Innerhalb der EU und in Deutschland ist ein Betrag von mindestens 7,5 Millionen Euro vorgehsehen, zusätzlich ist ein Sachschaden von bis zu 1,12 Millionen abgesichert. Außerhalb Europas gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, damit kann der Wert der Deckungssumme auch erheblich schwanken. Achten Sie darauf, dass der Wert bei mindestens einer Million Euro liegt, denn gehen etwaige Schäden über den Betrag der Deckungssumme hinaus, haften Sie persönlich dafür.
Es gibt Länder wie Chile und Brasilien, in denen es keine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gibt. Auch in Indien, Kenia, Puerto Rico und Mexiko bzw. auf Mauritius ist diese Police meist nicht in den Mietwagenverträgen enthalten. Achten Sie hier explizit darauf auf den Versicherungsstatus in Ihren Fahrzeugdokumenten. Oftmals können Sie das durch Aufstocken mit der sogenannten Traveler Police erreichen. Erhöhte Vorsicht sollten Sie auch beim Mietwagen buchen in den USA walten lassen. Denn die Deckungssumme ist dort sehr niedrig und in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesstaaten gilt nur ein Schutz bis zur Höhe von 5.000 Dollar.